Private Verkäufer müssen haften!

privatverkauf.jpg Egal ob bei Ebay, über die Kleinanzeige oder auf dem Flohmarkt: wer privat sein altes Handy oder sein Auto verkauft muss eine gesetzliche Gewährleistung übernehmen – und zwar 2 Jahre lang! 


Das heißt, der Käufer kann in dieser Zeit ein kaputtes Gerät/Auto zurückbringen und eine Reparatur verlangen. Er kann sogar den Tausch gegen ein funktionierendes Gerät/Auto verlangen.
Für den Verkäufer ist vor allem in den ersten 6 Monaten besonders schwer zu beweisen (Beweislastumkehr), dass der verkaufte Gegenstand in Ordnung war – doch auch in der weiteren Gewährleistungsfrist droht deswegen (Rechts-)Streit.


Als PRIVATER Verkäufer dürfen Sie diese Gewährleistung jedoch ausschließen. Das müssen Sie aber klar äußern – in der Regel am besten schriftlich.


  • Um Ärger zu vermeiden, schreiben Sie also am Besten in den Kaufvertrag „Die gesetzliche Gewährleistung ist bei diesem Verkauf ausgeschlossen.“

(Im Umkehrschluss heißt das natürlich für die Käufer: Wenn eine Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, können Sie ein defektes Gerät oder Auto zurückbringen!)

 

Bitte beachten Sie, daß wir keine Rechtsberatung anbieten. 



Fügen Sie diese Seite zu Ihren Social Bookmarking websites hinzu.
Digg! Reddit! Del.icio.us! Google! Live! Facebook! Slashdot! StumbleUpon! MySpace! Spurl! Simpy! Furl! Blogmarks! Yahoo! Mister-Wong!

 
< zurück   weiter >

Forum

Das abzock-stop-Forum: diskutieren Sie mit
Hier geht es weiter...

Umfrage

Wurden Sie schon einmal Opfer einer Betrugsmasche?
 

Newsletter/Mitglieder

Alles natürlich vollkommen kostenlos!






Passwort vergessen?
Noch kein Benutzerkonto?
Registrieren
Unser Newsletter hält Sie unkompliziert auf dem Laufenden.