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Private Verkäufer müssen haften! |
Egal ob bei Ebay, über die Kleinanzeige oder auf dem Flohmarkt: wer privat sein altes Handy oder sein Auto verkauft muss eine gesetzliche Gewährleistung übernehmen – und zwar 2 Jahre lang!
Das heißt, der Käufer kann in dieser Zeit ein kaputtes Gerät/Auto zurückbringen und eine Reparatur verlangen. Er kann sogar den Tausch gegen ein funktionierendes Gerät/Auto verlangen.
Für den Verkäufer ist vor allem in den ersten 6 Monaten besonders schwer zu beweisen (Beweislastumkehr), dass der verkaufte Gegenstand in Ordnung war – doch auch in der weiteren Gewährleistungsfrist droht deswegen (Rechts-)Streit.
Als PRIVATER Verkäufer dürfen Sie diese Gewährleistung jedoch ausschließen. Das müssen Sie aber klar äußern – in der Regel am besten schriftlich.
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Um Ärger zu vermeiden, schreiben Sie also am Besten in den Kaufvertrag „Die gesetzliche Gewährleistung ist bei diesem Verkauf ausgeschlossen.“
(Im Umkehrschluss heißt das natürlich für die Käufer: Wenn eine Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, können Sie ein defektes Gerät oder Auto zurückbringen!)
Bitte beachten Sie, daß wir keine Rechtsberatung anbieten.
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