Handwerker klingeln an Ihrer Tür. Sie müssten die Abwasserleitungen überprüfen, behaupten sie. Kleinere Risse könnten erhebliche Schäden verursachen, Rohre würden undicht und sogar das Grundwasser sei gefährdet.
Einmal zur Tür hereingelassen, werden auch schon 40 € für die erste Untersuchung fällig. Sie machen ein weiteren Termin für die Reparaturarbeiten aus, und sollen dafür bis zu 2000 € bezahlen! Abzocke!
Die Varianten
Es gibt auch angebliche Mitarbeiter der Gaswerke, Straßenbauarbeiter, Dachdecker oder sonstige Handwerker, die an der Tür klingeln. Mal geht es um den Gehsteig vor dem Haus, mal um irgendwelche Strom- oder Gasleitungen.
Oft geben die Betrüger einen offiziellen Grund vor: eine neue Verordnung verpflichte Sie als Hauseigentümer zu diesen Instandhaltungsarbeiten. Und es ist ganz, ganz dringend! Gefahr in Verzug! (Gas- oder Wasserleitungen sind undicht und ähnliches). Oder die Abzocker setzen Sie unter Zeitdruck, indem sie behaupten, jetzt sei die Reparatur billiger als zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. weil sonst eine zusätzliche Anfahrt nötig wäre oder es gibt gerade eine Sonderangebot-Aktion).
Ebenfalls ausgebufft: manchmal versprechen die Betrüger, dass Sie durch den Austausch eines alten Bauteils durch ein moderneres künftig viel Geld sparen können (z.B. beim Wasser- oder Gasverbrauch).
So schützen Sie sich
Wenn derartige Arbeiten verpflichtend sind, werden Sie vorher von der Gemeinde oder den Stadtwerken informiert.
- Falls jemand an der Tür klingelt, rufen Sie erst bei der Stadt oder den Versorgungsunternehmen an, bevor Sie etwas reparieren lassen. (Häufig haben Betrüger gefälschte Mitarbeiterausweise)
- Falls wirklich Instandhaltungsarbeiten nötig sind, holen Sie sich verschiedene Angebote von örtlichen Betrieben ein und nehmen Sie nicht den erstbesten, der an der Tür klingelt!
- Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen ("muss sofort gemacht werden" oder "nur heute so günstig")
- Falls die Betrüger nicht schon über alle Berge sind, sondern Sie sich bei einem bestehenden (unseriösen) Unternehmen auf unnötige Reparaturen eingelassen haben: nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht! Haustürgeschäfte können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Achten Sie deshalb darauf, dass das Datum bei einem Haustürvertrag nicht zurückdatiert wird, damit das Widerrufsfrist nicht vorzeitig abgelaufen ist!!
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Geben Sie zur Vertrags-Kündigung am besten ein Einschreiben mit Rückschein auf. Finden Sie auf der Rückseite Ihres Vertrags keine Widerrufsbelehrung, müssen Sie überhaupt nichts bezahlen.
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Falls die Widerrufsfrist schon abgelaufen ist, können Sie den Vertrag immer noch auf Sittenwidrigkeit prüfen lassen, schalten Sie hierzu einen Anwalt ein. Unnötige oder schlechte Reparaturarbeiten können komplett zurückerstattet werden.
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