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Telekommunikationsanbieter StarCom gerät in
starke Kritik |
Strafanzeige ein wirksames Mittel im Kampf gegen
Abzocker im Telekommunikationsmarkt
Der Münchner Telekommunikationsanbieter StarCom
Telekommunikations oHG ist bei den
Verbraucherschützern nicht nur in
Mecklenburg-Vorpommern stark in Kritik geraten. Wie
Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale
berichtet, liegen dem Juristen zur StarCom
zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern vor. Dabei
ist auffällig, dass es sich überwiegend um ältere
Menschen handelt, die immer wieder beschreiben, mit
falschen Versprechen zu einem Vertragsabschluss
überredet worden zu sein.
Viele Verbraucher fühlen sich von den Werbern zur
Unterschrift regelrecht gedrängt. Oftmals sollen
nicht einmal Vertragsunterlagen ausgehändigt worden
sein: So fällt es Verbrauchern hinterher schwer
nachzuvollziehen, was überhaupt unterschrieben
wurde und vor allem, wie sie den Vertrag widerrufen
können. Die Beschwerden reichen von der
Nichtanerkennung von Widerruf und Kündigungen durch
die StarCom, über Forderungen von
"Vertragsauflösegebühren" bis zum Vorwurf der
Fälschung von Unterschriften auf den
Vertragsunterlagen und dem Unterschieben von
weiteren Abo-Verträgen.
Die Verbraucherzentrale rät: Vertragserklärungen,
die quasi an der Haustür getroffen wurden, können
innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen
schriftlich widerrufen werden. Die Frist beginnt
erst dann, wenn der Kunde über diese Möglichkeit
wirksam informiert wurde.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der
rechtzeitige Widerruf oder die Rücksendung müssen
notfalls bewiesen werden (Einschreiben). Wenn der
Verdacht einer Straftat vorliegt, z. B. durch
Urkundenfälschung und Täuschung, sollten Betroffene
Strafanzeige erstatten. Bei der Polizeiinspektion
Rostock liegen zum Beispiel bereits Anzeigen gegen
StarCom wegen Verdachts einer Straftat vor.
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