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Rechtsanwältin Katja Günther fordert für Internet-Abzocker Geld ein |
In Mecklemburg-Vorpommern rät die Verbraucherzentrale: Keine Angst vor
erneutem
Einschüchterungsversuch durch Rechtsanwältin Günther aus München
Rechtsanwältin Katja Günther aus München verschickt seit Monaten
tausendfach Mahnungen an
Verbraucher, die auf eine der vielen Internetvertragsfallen der Firma
Online Service Ltd.
mit Sitz in Hanau wie zum Beispiel lebenstest.de, iqfieber.de,
berufs-wahl.de oder
routenplaner-server.com hereingefallen sind. Mit der Androhung
gerichtlicher
Auseinandersetzung oder der Drohung mit einer SCHUFA-Eintragung wird
beabsichtigt, die
betroffenen Verbraucher einzuschüchtern. Der neueste Versuch ist der
Versand einer
"Ankündigung gerichtliches Klageverfahren" und der Hinweis auf ein
Urteil des
Amtsgerichtes Wiesbaden (Az. 93 C 916/08 -- 41), welches eine
Zahlungspflicht für Seiten
wie routenplaner-online.de belegen soll.
Doch das ist eine Fehlinformation, denn Gegenstand des von Frau Günther
zitierten Urteils
war keineswegs die Frage, ob die Seiten ordnungsgemäß gestaltet sind.
Mit keinem Wort ist
das AG Wiesbaden in diesem Urteil darauf eingegangen, ob tatsächlich
wirksam ein Vertrag
zwischen dem Internetnutzer und dem Online- Dienst zustande gekommen
ist, vielmehr wurde
ausdrücklich ausgeführt, dass dies im konkreten Fall dahin stehen kann.
Das AG Wiesbaden hat in einer Pressemitteilung deutlich klargestellt,
dass dieses Urteil
nichts zur Wirksamkeit des Vertrages und der Berechtigung des
Zahlungsanspruches aussagt.
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