Nicht-Anwälte dürfen jetzt Rechtsberatung geben. Doch Vorsicht...

Seit 1. Juli ist auf dem Rechtsmarkt eine Reform in Kraft getreten. Jetzt dürfen auch Nicht-Anwälte in bestimmten Fällen beraten. Das klingt nach einer preisgünstigen Alternative. Aber Vorsicht, seien Sie kritisch, wen Sie mit Ihren Rechtsfällen beauftragen: die Rechtsberater sind nicht immer neutral. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät in einer Presseerklärung dazu, die Kompetenz von Rechtsdienstleistern erst zu prüfen:

„Auf dem Gebiet der Rechtsdienstleistungen sind zum 1. Juli 2008 wichtige Neuerungen in Kraft getreten, von einer Revolution im Bereich der Rechtsberatung kann aber keine Rede sein“, so die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich.
So können Verbraucher künftig juristische Beratungsleistungen auch von Vertretern anderer Branchen erhalten, wenn dies im Zusammenhang mit deren Berufsbild steht und nebenbei geschieht. Kfz-Werkstätten dürfen z.B. rechtliche Fragen rund um einen Unfall beantworten, Banken und Versicherungen zu Testamenten beraten und Architekten und Bauunternehmer ihre Auftraggeber über damit zusammenhängende baurechtliche Fragen informieren.

Allein um Geld zu sparen, sollten Verbraucher jedoch nicht von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen, ohne von der Kompetenz des Beraters überzeugt zu sein. Man muss wissen, dass diejenigen, denen nach dem neuen Recht die Erbringung von Rechtsdienstleistungen erlaubt ist, nicht unabhängig sind und auch keine Haftpflichtversicherung, wie sie für Rechtsanwälte vorgeschrieben ist, besitzen.

Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen sind jetzt im Familien- und Bekanntenkreis erlaubt, außerhalb dieses Kreises sind diese jedoch nur durch juristisch qualifizierte Personen oder unter Anleitung von solchen zulässig. Gerade auch in diesem Bereich ist es wichtig, sich von der Kompetenz des Beraters vorab zu überzeugen.



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