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Falsche Vorfälligkeitsentschädigungen - wenn
sich die Bank verrechnet. |
Bei Vorfälligkeitsentschädigungen rechnet manche
Bank noch immer nicht korrekt.
Viele Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof haben
sich in den letzten Jahren schon mit der
ordnungsgemäßen Berechnung der
Vorfälligkeitsentschädigung bei der vorfristigen
Rückzahlung eines Baukredits befasst. Dennoch
(ver)rechnen sich einzelne Banken weiterhin zu
ihrem Vorteil. Eine rechnerische Überprüfung der
Forderung bei den Verbraucherzentralen, (z.B.
Verbraucherzentrale Sachsen) kann sich deshalb für
Kreditnehmer immer noch lohnen.
Ein Kreditinstitut darf von seinem Kunden dann eine
Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn dieser
aus berechtigtem Interesse das Darlehen vorzeitig
zurückzahlen möchte. Diese Situation ist
beispielsweise beim Verkauf des Hauses gegeben. Die
Höhe der Forderung ist unter anderem vom Zinsniveau
am Tag der vorzeitigen Darlehensrückzahlung
abhängig. An diesem Tag erfolgt nämlich durch die
Bank die Neuanlage des Geldes. Regelmäßig wird die
Vorfälligkeitsentschädigung jedoch vor der Rückgabe
des Darlehens berechnet, mit den Zinsen vom
Berechnungstag. Steigt dann bis zum Zeitpunkt der
tatsächlichen Tilgung der Zins, erleidet der
Verbraucher dadurch einen finanziellen Nachteil.
Insofern müsste eine neue Berechnung zum Tag des
Geldeingangs erfolgen, was jedoch seitens der Bank
aus Rationalisierungsgründen oft nicht passiert.
"Da die Zinsen in den letzten 12 Monaten deutlich
gestiegen sind, empfehlen wir Betroffenen eine
Überprüfung der Bankforderung", sagt Andrea
Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale
Sachsen. "Das gilt auch dann, wenn die
Vorfälligkeitsentschädigung bereits gezahlt wurde."
So hat jüngst eine Überprüfung in der
Verbraucherzentrale Sachsen ergeben, dass sich
eine Bank offensichtlich sogar völlig willkürlich
günstige Zinssätze herausgesucht hatte. Die
Betroffenen erhielten eine Berechnung, die vom 16.
Juni 2008 datiert war. Abgelöst werden sollten die
Darlehen zum 31.Juli 2008. "Mit großem Erstaunen
stellten wir fest, dass die Bank die
Vorfälligkeitsentschädigung jedoch mit Zinssätzen
von Mitte Mai 2008 berechnet hat", sagt Hoffmann.
Dadurch hatte sich die Forderung zu Ungunsten der
Verbraucher deutlich erhöht. Nun fordern die
Betroffenen mit Unterstützung der
Verbraucherzentrale Sachsen eine Korrektur. Die
Differenz beträgt in diesem Fall immerhin mehrere
tausend Euro.
Hi
er finden Sie Hilfe bei Ärger mit der Bank
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