Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor unseriösem Vertrieb. In den
letzten Wochen melden sich wieder vermehrt Verbraucher, denen kurz zuvor
Steuersparmodelle angeboten wurden. Aktuell handelt es sich dabei
vorrangig um Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, denen
denkmalgeschütztes Immobilieneigentum in Leipzig angeboten wurde.
Viele der Betroffenen haben bereits Verträge unterzeichnet. Dabei waren
sie oft der Annahme, dass es sich nur um ein unverbindliches Kaufangebot
handelte. Erst im Nachhinein haben sie erkannt, dass dies falsch war.
Jetzt möchten viele ihre Unterschrift rückgängig machen.
Manchmal kommt der Erstkontakt über Freunde, Bekannte und
Arbeitskollegen zustande, die einen vermeintlich heißen Anlagetipp
haben. Meistens beginnt aber alles mit einem unerwarteten Anruf, bei dem
ein Unbekannter das Gespräch schnell auf das Thema Steuern sparen
bringt. "Schon dieser Auftakt ist unseriös, weil es sich um unerlaubte
Telefonwerbung handelt", informiert Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der
Verbraucherzentrale Sachsen. "Wer bereits hier den Kontakt abbricht,
spart sich viel Zeit, Ärger und gegebenenfalls finanziellen Schaden."
Doch viele der überrumpelten Verbraucher lassen sich auf einen weiteren
Kontakt ein. Dabei fühlen sich manche geschmeichelt, wenn sie nach
Berlin oder Hamburg eingeladen und sogar dorthin chauffiert werden.
"Dies ist keine nette Geste, sondern gut überlegtes Kalkül", gibt
Hoffmann zu bedenken. In den Büros der Anbieter gibt es dann oft kein
Entweichen mehr. Geschulte Verkäufer bringen Verbraucher regelmäßig
innerhalb weniger Stunden dazu, eine Kaufentscheidung bezüglich einer
Wohnung zu treffen. Dann geht es oft gleich schnell noch zu einem Notar,
der den Kauf - nebst Darlehensvertrag durch seine Beurkundung
rechtswirksam werden lässt. Dies passiert auch gern in späten
Abendstunden oder an Wochenenden.
So werden viele Verbraucher Immobilieneigentümer, ohne das Objekt vorher
überhaupt gesehen bzw. die Verträge in Ruhe geprüft zu haben. Mitunter
kommen den Betroffenen aber schon auf der Rückfahrt von Berlin oder
Hamburg erste Bedenken. Dann unterliegen viele dem Irrtum, sie könnten
die Verträge wieder schadlos auflösen.
"Für Immobilienkaufverträge gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht",
erläutert Hoffmann. Andere rechtliche Möglichkeiten hinsichtlich einer
Rückabwicklung des Vertrages sollten von einem auf diesem Gebiet
erfahrenen Anwalt geprüft werden. Unter Umständen kann eine Anfechtung
wegen arglistiger Täuschung Erfolg haben. Denkbar ist auch, dass
Verbraucher im Wege der Vereinbarung gegen Zahlung einer finanziellen
Entschädigung aus den Verträgen entlassen werden.
|